Die Tierhalterhaftpflicht gehört zu den elemantarsten Versicherungen als Tierhalter. Wie schnell ist es passiert das ein Hund oder ein ausgebüxtes Pferd einen Verkehrsunfall verursacht? Die Kosten gehen hier schnell in die zehntausende. Um für diesen Fall vorzusorgen, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nahezu unumgänglich.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Ein Tierhalter kann immer für die Schäden, die sein Tier einen Anderen zugefügt hat haftbar gemacht werden, genauso als wenn er sie selbst verursacht hätte, da ein Tierhalter immer eine Aufsichtspflicht hat.
Während kleine und relativ zahme Tiere wie zum Beispiel Katzen, Hamster usw. über die private Haftpflichtversicherung mitversichert sind, sind größere unkontrollierbarere Tiere wie etwa Hunde und Pferde nur über eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung versicherbar.
Diese Leistung der Versicherung ist in verschiedene Unterpunkte aufgeteilt die alle auch eine unterschiedlich haben können. Beim Punkt Personenschäden wird geleistet wenn das Tier eine andere Person verletzt, zum Beispiel gebissen, hat. Mit Sachschäden ist die Zerstörung eines Gegenstands einer fremden Person gemeint, zum Beispiel eine teurer Teppich wird vom Hund zerbissen. Bei Vermögensschäden ist die Verletzung des Vermögens einer anderen Person versichert, z. B. wenn aufgrund eines Hundeangriffs der geplante Flug verpasst wurde und ein anderer genommen werden muss.
Die Versicherung ist in vielen verschiedenen Höhen abschließbar worauf man achten sollte eine möglichst hohe Absicherung zu wählen, da der Halter grundsätzlich in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden kann und diese Schadenhöhe besonders bei Personenschäden teilweise sehr hoch werden können.
Ein wichtiger Punkt der immer zu beachten ist, ist dass eine Tierhalterhaftpflicht natürlich nur zahlt wenn das Tier eine andere Person als den Halter geschädigt hat, da der Halter sich ja nicht selbst in Regress nehmen kann.